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Verhaltenskodex

VERHALTENSKODEX FÜR ETHISCHES UNTERNEHMENSHANDELN IN DER FIRMENGRUPPE FORSTER

Präambel

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Geschäftsleitung der Firmengruppe Forster sind an die Regelungen dieses Verhaltenskodex gebunden. Er legt die Werte, Grundsätze und Handlungsweisen dar, die das unternehmerische Handeln der Firmengruppe Forster bestimmen. Ziel der Unternehmensleitung ist die Einhaltung ethischer Normen und die Schaffung eines Arbeitsumfeldes, das Integrität, Respekt und faires Verhalten fördert. Eine streng gesetzes- und grundsatztreue Geschäftspolitik dient den langfristigen Unternehmensinteressen.
Dieser Verhaltenskodex ist von der Geschäftsleitung der Firmengruppe Forster beschlossen worden.

Einhaltung von Gesetzen und sonstigen Bestimmungen im In- und Ausland

In allen geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen ist die Firmengruppe Forster bestrebt, die geltenden Gesetze und sonstigen maßgebenden Bestimmungen im In- und Ausland zu beachten. Integrität und Aufrichtigkeit fördern einen fairen Wettbewerb, auch im Verhältnis zu unseren Kunden und Lieferanten.

Einhaltung der Menschenrechte

Wir verpflichten uns zur Einhaltung der Menschenrechte.
Die relevantesten Menschenrechte sind:

  • Vereinigungsfreiheit: Recht zur Bildung von Gewerkschaften
  • Verbot von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
  • Recht auf Gleichheit des Entgelts und angemessene Entlohnung
  • Schutz der Privatsphäre des Einzelnen
  • Recht auf Leben, Freiheit, Sicherheit und Gesundheit
  • Recht auf Kollektivverhandlungen
  • Verbot von Kinderarbeit
  • Anspruch auf rechtliches Gehör und faire Gerichtsverfahren
  • Meinungs und Informationsfreiheit
  • Recht auf Bildung
  • Recht auf Erholung, Freizeit und Begrenzung der Arbeitszeit
  • Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit
  • Recht auf soziale Sicherheit
  • Recht auf sauberes Wasser und ausreichende Ernährung
  • Religionsfreiheit
  • Recht auf Eigentum, Schutz von Landnutzungsrechten
  • Schutz der Rechte indigener Gemeinschaften

Verpflichtung der Unternehmensleitung

Die Firmengruppe Forster sieht sich in der Pflicht, ökonomisch, sozial und umweltbewusst zu handeln. Sie ist daher bestrebt, ihre Geschäfte kompetent und ethisch zu betreiben und in allen Märkten, in denen sie tätig ist, den fairen Wettbewerb zu schützen, indem geltende Gesetze über Kartellverbote, Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen eingehalten werden. Unfaire Vorteile gegenüber Kunden, Lieferanten oder Mitbewerbern sind zu vermeiden.

Interessenkonflikte 

Die Geschäftsleitung erwartet von ihren Mitarbeitern Loyalität gegenüber dem Unternehmen.
Sämtliche Mitarbeiter müssen Situationen vermeiden, in denen ihre persönlichen oder finanziellen Interessen mit denen der Firmengruppe Forster in Konflikt geraten. Daher ist es insbesondere untersagt, sich an Konkurrenten, Lieferanten oder Kunden zu beteiligen oder Geschäftsbeziehungen mit ihnen im privaten Umfeld einzugehen, soweit dies zu einem Interessenkonflikt führen kann. Durch Konfliktsituationen dürfen die Interessen der Firmengruppe Forster nicht beeinträchtigt werden. Solche Interessenkonflikte können in vielen Situationen entstehen: So darf kein Mitarbeiter Vorteile – in welcher Form auch immer – annehmen, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise davon auszugehen ist, dass sie geschäftliche Entscheidungen oder Transaktionen der Firmengruppe Forster beeinflussen könnten. Einladungen müssen sich innerhalb der Grenzen geschäftsüblicher Gastfreundschaft halten. Mitarbeiter dürfen sich aufgrund ihrer Position nicht persönlich durch Zugang zu vertraulichen Informationen unmittelbar und/oder mittelbar Vorteile verschaffen. Alle Mitarbeiter haben die Pflicht, die legitimen Interessen der Firmengruppe Forster soweit wie möglich zu fördern. Jede Konkurrenzsituation mit dem Unternehmen ist zu vermeiden.
Jeder tatsächliche oder mögliche Interessenkonflikt muss dem direkten Vorgesetzten gemeldet und mit den betreffenden Vorgesetzten besprochen werden.

Korruptionsverbot

Die Firmengruppe Forster ist gegen Korruption und Bestechung in jeglicher Form. Korruption schädigt den Wettbewerb und untergräbt den fairen Wettbewerb.
Unter Korruption wird der Missbrauch anvertrauter Macht zu privatem Vorteil verstanden. Handlungsweisen, bei denen Geschäfte mit unlauteren Mitteln erfolgen, werden nicht toleriert. Mitarbeiter, die sich nicht an dieses Verbot halten, müssen mit strengen disziplinarischen und/oder zivil- bzw. strafrechtlichen Maßnahmen rechnen.
Das Fordern, Annehmen, Sich-versprechen-Lassen bzw. Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils für eine pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung einer Rechtshandlung durch einen Bediensteten oder Beauftragten eines Unternehmens im geschäftlichen Verkehr ist strafbar.
Mitarbeiter dürfen Geschäftspartnern keinerlei Vergünstigungen anbieten oder von ihnen solche erhalten oder annehmen, die zu einer Beeinträchtigung einer objektiven und fairen Geschäftsentscheidung führen oder auch nur einen derartigen Anschein erwecken könnten. Die Firmengruppe Forster verbietet ihren Mitarbeitern ausdrücklich jegliche Form der Bestechung, unabhängig vom Wert oder der Form (Bargeld, Naturalien etc.).
Sollten Mitarbeiter der Firmengruppe Forster einem Bestechungsversuch ausgesetzt sein bzw. besteht der Verdacht auf unangemessene versuchte Beeinflussung durch Dritte, so ist umgehend der jeweilige Vorgesetzte zu kontaktieren.

Geschenke, Bewirtung

Die Firmengruppe Forster verbietet das Anbieten oder Annehmen von Geschenken, Bewirtungen oder sonstigen Zuwendungen, wenn dadurch Geschäftstransaktionen in unzulässiger Weise beeinflusst werden (sollen) oder auch nur der Eindruck einer unzulässigen Beeinflussung entstehen könnte.
Als Teil der Bemühungen der Forster Gruppe, gute Beziehungen zu ihren Geschäftspartnern zu pflegen, dürfen Mitarbeiter gelegentliche geringfügige Geschenke oder Bewirtungen im Gegenwert bis max. 100 EURO annehmen oder anbieten (z. B. Einladung zum Geschäftsessen, sowie übliche Werbegeschenke wie Kugelschreiber, Kalender etc.), solange diese nicht beabsichtigen oder auch nur den Eindruck erwecken, geschäftliche Entscheidungen in unzulässiger Weise zu beeinflussen.
Zuwendungen in Form von Bargeld oder etwas Gleichwertigem (z. B. Schecks, Banküberweisungen etc.) dürfen jedoch keinesfalls angenommen oder angeboten werden, auch nicht wenn es sich nur um geringfügige Beträge handelt.
Die Grundsätze dieses Abschnitts gelten auch für die Geschäftsanbahnung.

Faire Arbeitsbedingungen

Sämtliche Mitarbeiter der Firmengruppe Forster haben für ein sicheres und gesundes Umfeld Sorge zu tragen. Daher sind Sicherheitsvorschriften und -praktiken strikt einzuhalten.
Als sozialverantwortliche Arbeitgeber betrachtet die Firmengruppe Forster ihre Mitarbeiter als großen Wert. Sie fordert großes Engagement von ihren Mitarbeitern und teilt als Gegenleistung den geschäftlichen Erfolg mit ihnen. Die Personalpolitik trägt dazu bei, jedem Mitarbeiter die Möglichkeit von beruflicher und persönlicher Entfaltung zu bieten. Offener Meinungsaustausch, Kritik und Ideen werden gefördert.
Die Geschäftsleitung verurteilt rechtswidrige Diskriminierungen oder Belästigungen, gleich welcher Art.

Umgang mit internem Wissen

Sämtliche Mitarbeiter der Firmengruppe Forster sind verpflichtet, einen schnellen und reibungslosen Informationsaustausch innerhalb des Unternehmens sicherzustellen. Informationen sind richtig und vollständig an die betroffenen Bereiche weiterzugeben, soweit nicht in Ausnahmefällen, insbesondere aufgrund von Geheimhaltungspflichten, vorrangige Interessen bestehen. Relevantes Wissen darf nicht unrechtmäßig vorenthalten, verfälscht oder selektiv weitergegeben werden.
Unehrliche Berichterstattung innerhalb des Unternehmens oder an firmenfremde Organisationen oder Personen ist strengstens verboten. Alle Jahresabschlüsse und Jahresberichte, Geschäftspapiere und Geschäftsbücher der Firmengruppe Forster müssen Geschäftsvorfälle und Transaktionen zutreffend darstellen und den gesetzlichen Anforderungen sowie den Bilanzierungsgrundsätzen und den internen Buchhaltungsverfahren entsprechen.

Umgang mit Vermögenswerten

Alle Mitarbeiter der Firmengruppe Forster sind für den ordnungsgemäßen und schonenden Umgang mit dem Eigentum des Unternehmens verantwortlich. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, das Eigentum der Firma gegen Verlust, Beschädigung, Missbrauch, Diebstahl, Unterschlagung oder Zerstörung zu schützen. Jeder Mitarbeiter hat die Pflicht, seinen Vorgesetzten unverzüglich über eine dem Vorstehenden entgegenstehende Benutzung von Vermögenswerten zu informieren.

Geheimhaltung und Datenschutz

Ein Großteil der geschäftlichen Informationen der Firmengruppe Forster ist vertraulich oder rechtlich geschützt, so dass eine Pflicht zur Geheimhaltung besteht. Dies gilt nicht, wenn eine Veröffentlichung der Informationen von der Firma genehmigt wurde oder aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen zwingend ist.
Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich insbesondere auf geistiges Eigentum. Dazu gehören Geschäftsgeheimnisse, Patente, Marken und Urheberrechte, aber auch Geschäfts- und Marketingpläne, Entwürfe, Geschäftspapiere, Gehaltsdaten und alle sonstigen nicht veröffentlichten finanziellen Daten und Berichte.
Aus Gründen des Wettbewerbs erfordert aber auch der Umgang mit Insiderinformationen äußerste Sorgfalt. Zu Insiderinformationen zählen zum Beispiel Pläne der Geschäftsleitung, die Einführung neuer Produkte oder Herstellungsweisen, Unternehmenstransaktionen, Umsätze und Rentabilität der Firmengruppe, bedeutende Verträge oder Geschäftsverbindungen, finanzielle Informationen oder bedeutende Rechtsstreitigkeiten u.a. Die Verwendung wesentlicher nicht öffentlicher Informationen kann einen Gesetzesverstoß darstellen.
Alle persönlichen Informationen über Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten sowie sonstige Dritte werden in der Firmengruppe Forster sorgfältig verwendet und vertraulich behandelt unter vollständiger Einhaltung der Datenschutzgesetze. Der Schutz dieser Informationen muss mit größter Sorgfalt erfüllt werden.

Implementierung und Überwachung

Die Regeln, die in diesem Verhaltenskodex enthalten sind, bilden einen Kernbestand der Unternehmenskultur der Firmengruppe Forster. Die einheitliche Einhaltung dieser Prinzipien ist unverzichtbar. Hierfür ist jeder Mitarbeiter verantwortlich.
Wenn ein Mitarbeiter Anliegen oder Beschwerden über die in diesem Verhaltenskodex angeführten Punkte hat oder Kenntnisse über einen eventuellen Bruch der hierin enthaltenen Verhaltensrichtlinien hat, sollte er dies unverzüglich seinem Vorgesetzten zur Klärung vorlegen. Dies kann auch anonym oder auf vertrauliche Weise erfolgen. Ist ein Mitarbeiter mit der Klärung nicht zufrieden, so kann er das Anliegen oder die Beschwerde nicht nur bei seinem Vorgesetzten, sondern auch bei der Rechtsabteilung oder der Personalabteilung vorlegen. Die Firmengruppe Forster gestattet keine Repressalien aufgrund von Beschwerden, die im Rahmen dieses Verhaltenskodex im guten Glauben vorgebracht werden.

Verantwortung

Alle Mitarbeiter sowie die Mitglieder der Geschäftsleitung der Firmengruppe Forster sind an die Regeln dieses Verhaltenskodex gebunden. Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex führen zu Konsequenzen. In schwerwiegenden Fällen kann dies zu einer Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses führen.

Stand 08.06.2021

 

Verhaltenskodex als pdf (127 KB)

 

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